Offenlegung der ICF Gruppe gem. SolvV
Die Solvabilitätsverordnung (SolvV) setzt Brüsseler Vorgaben für Kreditinstitute, die auf dem Basel-II-Rahmenwerk basieren, auf nationaler Ebene um.
Die ICF Gruppe wendet die neue Solvabilitätsverordnung (SolvV) an und ist somit verpflichtet eine Offenlegung gemäß §§ 319 ff. SolvV zur Verfügung zu stellen.