Offenlegung der ICF Gruppe gem. SolvV

Die Solvabilitätsverordnung (SolvV) setzt Brüsseler Vorgaben für Kreditinstitute, die auf dem Basel-II-Rahmenwerk basieren, auf nationaler Ebene um.

 

Die ICF Gruppe wendet die neue Solvabilitätsverordnung (SolvV) an und ist somit verpflichtet eine Offenlegung gemäß §§ 319 ff. SolvV zur Verfügung zu stellen.

  

Offenlegung der ICF Gruppe gem. SolvV